Logopädische Praxis Ursula Diel Emscherstr. 4 42697 Solingen  Tel. 0212-3823912   Fax. 0212-3823913 Kostenübernahme für eine Logopädische Behandlung Das Wort gehört zur Hälfte dem, welcher spricht, und zur Hälfte dem, welcher hört. Montaigne, Essias Verordnungsweg: Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet. In der Regel wird von dem verordnenden Arzt eine Behandlungsdauer von 45 Minuten einmal wöchentlich verschrieben. Die Gesamtdauer der Behandlung richtet sich nach dem Störungsbild. Alle Ärzte dürfen verordnen: z.B. Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Zahnarzt, Phoniater, Pädaudiologen, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden, Internisten, Psychiater........ Die logopädische Therapie wird von den Krankenkassen bezahlt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit. Danach ist ein entsprechender Eigenanteil zu entrichten. Dieser beinhaltet 10,- Euro Rezeptgebühr und eine Zuzahlung von 10 % pro Therapie (circa 3,- Euro). Es ist sinnvoll, diese Zahlungsbelege bis zum Jahresende aufzubewahren, da eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Die Zuzahlungen betragen höchstens 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bis zu 1 %. Bei näheren Fragen können Sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Deswegen muss zu Beginn der Kostenvoranschlag besprochen werden. Sie können aber bereits vor dem ersten Termin ihre Krankenkasse fragen, in welcher Höhe sie die Leistungen bezahlen.   Hausbesuche sind nach Absprache möglich, wenn sie vom Arzt verordnet worden sind.